Sonderkündigung Kfz-Versicherung

Tipp:  Für eine ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung müssen Versicherungsnehmer in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat wahren. Da die meisten Versicherungen am 1. Januar eines Jahres beginnen, gilt…für die Mehrheit der Versicherten der 30. November als Kündigungsstichtag. Wer also beabsichtigt, die Autoversicherung zu wechseln, sollte die Kündigung der bisherigen Versicherung bis zu diesem Tag eingereicht haben. Allerdings besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer Sonderkündigung der Autoversicherung. Hat der Versicherungsnehmer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung des Vertrags, kann er die bestehende Versicherung mit sofortiger Wirkung und zu jeder Zeit, also auch nach dem 30. November, kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel bei einem Fahrzeugwechsel, einer Beitragserhöhung, Änderungen der Typ- bzw. Regionalklasse sowie im Schadenfall. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch die Sonderkündigung in schriftlicher Form zu erfolgen hat.

Fahrzeugwechsel berechtigt zur Sonderkündigung

Wer sich für ein neues Auto entscheidet, kann ganz einfach aus dem bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag aussteigen. Denn bei einem Fahrzeugwechsel besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Die Versicherung für das neue Fahrzeug kann dann bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden. Für die Kündigung der bestehenden Autoversicherung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden, diese kann also auch mitten im Kalenderjahr erfolgen. Wird der alte Wagen abgemeldet, erlischt die bisherige Autoversicherung automatisch, es muss nichts weiter veranlasst werden.

Im Schadenfall außerordentlich kündigen

Im Schadenfall kann der bestehende Vertrag ohne Frist und auch während des laufenden Versicherungsjahres von beiden Parteien gekündigt werden. Wer im Falle eines Schadens vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, muss die Versicherung bis spätestens einen Monat nach Abschluss der Schadenregulierung kündigen. In der Regel nutzen Versicherungsnehmer das Sonderkündigungsrecht, um im Schadenfall einer Einstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zu umgehen.

Versicherer erhöht Beträge

Ein weiterer Grund für ein Sonderkündigungsrecht liegt vor, wenn die Versicherungsbeiträge vonseiten des Versicherers erhöht werden. Versicherungsnehmer können in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung die bestehende Versicherung kündigen. Darüber hinaus kann die Kfz-Versicherung außerordentlich gekündigt werden, wenn der betreffende Wagen in eine andere Regionalklasse eingestuft wurde, ohne dass der Versicherungsnehmer umgezogen ist. Gleiches gilt für eine Änderung der Typklasse, sofern diese eine Preiserhöhung nach sich zieht. (Bild:Albp)

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