Visum für Australien

Einreiseverbot Australien und Ausnahmen davon: Australien ist eines der Länder das die strengsten Einreise- (und sogar Ausreise-!)-Verbote wegen der herrschenden Corona-Pandemie eingeführt hat… Die meisten anderen Länder verbieten (nur) die Einreise von Ausländern aus bestimmten Ländern und Gebieten (So verbieten die USA z. B. die Einreise von Personen aus den Schengen-Ländern, Großbritannien, China und Brasilien, aber Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nicht in einem dieser Länder waren, können problemlos in die USA einreisen, wenn sie ein gültiges ESTA oder Visum haben und keine Covid-19-Symptome aufweisen.) Einige Länder, wie z. B. Australien oder Neuseeland sind jedoch extrem restriktiv und lassen im Prinzip keine Ausländer einreisen, auch wenn diese Ausländer bereits ein gültiges Visum für Australien (bzw. für Neuseeland) haben. Das Einreiseverbot wird sowohl laut Aussagen des australischen Premierministers als auch laut Aussagen des Handelsministers noch das ganze Jahr 2020 in Kraft bleiben (und wann es in 2021 aufgehoben werden wird, ist noch nicht abschätzbar). Im Zusammenhang damit erteilt Australien im Moment – von Ausnahmen abgesehen – auch keine Visa. Es hat dann auch keinen Sinn für eine Reise, die noch 2020 stattfinden muss, ein Visum für Australien zu beantragen. Ein normaler Visumantrag, der jetzt gestellt wird, wird erst bearbeitet, wenn die Grenzschließung wieder aufgehoben wird.

Ausnahmen vom Einreiseverbot Australiens

Es gibt einige wenige Ausnahmeregelungen vom australischen Einreiseverbot. So wird Personen,
– die in einem sogenannten „critical sector” – also einem essentiell wichtigen (Wirtschafts-)Bereich arbeiten
– oder „with critical skills” – also mit dringend in Australien benötigten Fähigkeiten,
zusammengefasst, Personen, die im nationalen Interesse Australiens reisen, eine Ausnahmegenehmigung erteilt, mit der sie trotz der Grenzsperre nach Australien reisen dürfen.

Außer der Ausnahme für Personen „in critical sectors or with critical skills” gelten Ausnahmen von der Einreissperre für Diplomaten und unmittelbare Familienmitglieder von australischen Staatsbürgern und Personen mit einem legalen ständigen Wohnsitz in Australien. Zu unmittelbaren Familienmitgliedern gehören nur Ehegatten und -gattinen, Lebensgefährten und -gefährtinnen, abhängige Kinder und Erziehungsberechtigte von abhängigen Kindern. („Abhängiges” Kind bedeutet entweder unverheiratetes Kind jünger als 21 oder unverheiratetes, älteres Kind, das wegen Behinderungen von einem Erziehungsberechtigten abhängig ist)

Es gibt noch eine Ausnahmekategorie von Personen, die zwar nicht zu diesen Gruppen gehören, aber aus “humanitären Gründen” trotzdem nach Australien reisen dürfen. Denken Sie dann bitte an Personen, die zum Begräbnis von Familienmitgliedern kommen oder Personen, die schwerkranke Familienmitglieder in Australien besuchen wollen.

Verfahren um trotz (Ein-)Reiseverbot reisen zu dürfen

Wenn jemand dieses Jahr noch reisen muss, dann muss diese Person auf der Website der australischen Ausländer- bzw. Einwanderungsbehörden erst eine Ausnahmegenehmigung beantragen und dann warten, bis diese genehmigt wird, bevor sie reisen können, auch wenn sie bereits über ein gültiges Visum für Australien verfügen und den Einreisebestimmungen entsprechen. Wenn jemand noch kein gültiges Visum hat, aber trotzdem während der aufrechten Grenzsperre nach Australien reisen muss, muss er/sie auch zuerst die Ausnahmegenehmigung auf der Website der australischen Ausländer- bzw. Einwanderungsbehörden beantragen. Sobald diese genehmigt erhält der/die Reisende eine explizite Einladung, einen Visumantrag zu stellen – und mit diesem besonderen Visumantrag kann die Person dann ein Visum erhalten, mit dem er/sie auch nach Australien reisen kann.

Man muss der Homeaffairs-Behörde auf jeden Fall zugutehalten, dass sie trotz der sehr strengen Einreisebeschränkungen eine perfekt übersichtliche Website aufgebaut hat, auf der genau nachzugehen ist, wer möglicherweise trotz der Einreisesperre nach Australien einreisen kann. Auf der Website sind auch die Formulare zu finden mit denen die Ausnahmegenehmigungen beantragt werden können und die funktionieren auch. Nichts als Lob für den Aufbau der Webseite und der Formulare!

Achtung: Keine Ausnahmen von der Quarantänepflicht!

Personen mit der australischen Staatsbürgerschaft, Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und ständigem Wohnsitz in Australien und Neuseeländer/-innen mit einem ordentlichen Wohnsitz in Australien sind vom Einreiseverbot ausgenommen. Auch diese Personen müssen jedoch, genauso wie diejenigen, die eine Ausnahmegenehmigung für die Reise nach Australien erhalten haben, nach der Einreise 14 Tage in einer durch die Behörden zugewiesenen Quarantäne-Einrichtung bleiben. Selbstisolation genügt also nicht! (Foto von DAVID ILIFF/Sponsored Post)

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