Karneval: Vorsicht mit Restalkohol !

Video: #Karneval #Fasching – Gerade jetzt zur Karnevalszeit sollten sie wissen: Bereits bei 0,3 Promille Blutalkohol gilt: Wer einen alkoholbedingten Fahrfehler macht, begeht eine Straftat. (Quelle: OTS/YouTube)

 

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